Ärztlicher Kreisverband Dingolfing-Landau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
 

Neuanmeldung

 beim Ärztlichen Kreisverband Dingolfing-Landau

   

Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich - spätestens innerhalb eines Monats - bei dem für ihn zuständigen Kreisverband anzumelden.

Zuständig ist der Ärztliche Kreisverband, in dessen Bereich sich der Arzt niedergelassen hat oder sonst ärztlich tätig ist. Übt er keine ärztliche Tätigkeit aus, richtet sich die Zuständigkeit nach seinem Hauptwohnsitz.

Um Ihnen und den Ärztlichen Kreisverbänden die Arbeit zu erleichtern, können Sie das Meldeformular von diesen Seiten downloaden, am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und danach mit den erforderlichen Unterlagen (Originale oder beglaubigte Kopien) an den zuständigen Ärztlichen Bezirksverband weiterleiten.

Hausanschrift:


ÄBV Niederbayern

Lilienstraße 5-9

94315 Straubing


Wichtig: Da die Meldestelle neben weiteren Unterlagen auch Ihre Originalunterschrift benötigt, ist es nicht möglich das Formular per Internet oder Email zu schicken. Sie können lediglich das (bereits ausgefüllte) Formular ausdrucken um es dann mit der Post zu versenden. Selbstverständlich können Sie das Meldeformular auch direkt beim Ärztlichen Kreisverband erhalten. Sie haben in unserer Geschäftsstelle auch die Möglichkeit kostenlos beglaubigte Kopien anfertigen zu lassen.