Auszug aus dem Satzungstext:
(1) Der Ärztliche Kreisverband Dingolfing-Landau (im Folgenden Kreisverband genannt) ist gebildet für das Gebiet des Landkreises Dingolfing-Landau.
Er ist Körperschaft des öffentlichen Rechts und führt ein Dienstsiegel.
(2) Der Kreisverband ist Teil der Berufsvertretung der Ärzte Bayerns. Er hat die Aufgabe, innerhalb seines Bereichs im Rahmen der Gesetze die beruflichen Belange der Ärzte wahrzunehmen, die ärztliche Fortbildung zu fördern und bei der Überwachung der Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten und in der öffentlichen Gesundheitspflege mitzuwirken.
(3) Der Kreisverband ist berechtigt, innerhalb seines Aufgabenbereichs Anfragen, Vorstellungen und Anträge an die zuständigen Behörden zu richten. Er ist verpflichtet, Anfragen der zuständigen Behörden und des Ärztlichen Bezirksverbands Niederbayern (im Folgenden Bezirksverband genannt) in Angelegenheiten des Meldewesens und der Berufsaufsicht zeitgerecht zu beantworten und auf deren Verlangen Gutachten zu erstellen oder Stellungnahmen abzugeben.
Wahlsatzung