Der Ärztliche Bezirksverband hat die Aufgaben:
- im Rahmen der Gesetze die Belange der Ärzte wahrzunehmen
- die ärztliche Fortbildung zu fördern
- die Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten zu überwachen
- in der öffentlichen Gesundheitspflege mitzuwirken
Darüber hinaus obliegt dem Ärztlichen Bezirksverband die Verwaltung und Pflege der Mitgliederdaten und er dient als Ansprechpartner für die Ärztlichen Kreisverbände und unterstützt diese bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
• Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) ist die gesetzliche Berufsvertretung aller bayerischen Ärztinnen und Ärzte.
• Die ärztliche Selbstverwaltung in Bayern ist dreigliedrig: Bayerische Landesärztekammer (BLÄK), acht ärztliche Bezirksverbände (ÄBV) und 63 ärztliche Kreisverbände (ÄKV)
• Die BLÄK zählt über 90.000 Mitglieder (November 2021).